Video­über­wa­chung – aber richtig!

Videosensoren erkennen Bildveränderungen

Mit Hilfe so genannter Videosensoren können Videoüberwachungsanlagen sogar selbstständig Alarme auslösen, somit also auch als Bestandteil einer Alarmanlage dienen.

Diese Sensoren registrieren Bildveränderungen wie etwa Bewegungen im Erfassungsbereich der Kamera. Der Nutzer einer solchen Anlage kann sich im Falle einer solchen Bewegung automatisch mit Bild benachrichtigen lassen. Rechtlich ist die Videoüberwachung von privaten Häusern und Grundstücken im Übrigen generell erlaubt. Sie muss sich allerdings ausschließlich auf den eigenen privaten Teil beschränken und darf keine Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche wie etwa Gehwege oder Straßen erfassen.

Am Markt werden unterschiedlichste Videoanlagen angeboten. Nicht immer aber sind diese Systeme für die beabsichtigte Überwachung geeignet. Schlechte Kameraqualität oder fehlende Tauglichkeit bei schlechten Lichtverhältnissen können die Brauchbarkeit zunichtemachen.

Bei der Wahl und dem Einbau der passenden Anlage ist eine Beratung daher unabdingbar. Die im BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. organisierten Fachfirmen nehmen dazu eine individuelle Analyse vor Ort vor und erstellen ein unverbindliches Angebot. Über eine interaktive Landkarte auf finden Privatpersonen und Gewerbetreibende in ihrer Postleitzahlregion eine solche qualifizierte Fachfirma. Auf der Internetseite des Bundesverbandes sind zudem informative Beiträge zum Thema „Videoüberwachung“ verfügbar.

Checkliste zum Einsatz einer Videoüberwachung

  • Wozu soll die Videoüberwachung konkret eingesetzt werden: Zur Prävention, Dokumentation oder zu Beweiszwecken?
  • Was soll geschützt werden: Sachwerte oder Personen?
  • Wovor soll geschützt werden: Vor Diebstahl, Vandalismus oder Sabotage?
  • Wo soll geschützt werden: Im Außen- oder Innenbereich?
  • Wann soll geschützt werden: Bei Tag oder in der Nacht?
  • Welche Besonderheiten sind zu beachten?
  • Sollen die Daten aufgezeichnet werden?

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